{"id":499,"date":"2018-05-31T12:15:30","date_gmt":"2018-05-31T10:15:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/?page_id=499"},"modified":"2022-04-06T09:18:41","modified_gmt":"2022-04-06T07:18:41","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/terms\/","title":{"rendered":"Terms"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column]<h1 class=\"grve-element grve-title grve-align-left grve-h3\" style=\"\"><span>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/h1>[vc_column_text]Allgemeine Bestellbedingungen<br \/>\nF\u00fcr den Einkauf von Waren und Werklieferungsvertr\u00e4ge \/ Inland Stand: 01.01.2020<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Nachstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung auch f\u00fcr k\u00fcnftige-Vertr\u00e4ge zwischen der Lloyd Systemtechnik GmbH (nachfolgend LST ) als Besteller und dem Auftragnehmer \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung von Waren, ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder von einem Zulieferer erwirbt. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit auch f\u00fcr die Zukunft ausdr\u00fccklich widersprochen; sie sind nur nach einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung des Bestellers wirksam. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen und das Leisten von Zahlungen bedeuten keine Zustimmung.<\/p>\n<p>1.2 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Regelungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder abbedungen werden.<\/p>\n<p>1.3 Bestellung und Annahme sowie ihre \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform, wobei auch die \u00dcbermittlung via Telefax m\u00f6glich ist. F\u00fcr den Inhalt getroffener individueller Nebenabreden bei Vertragsabschluss oder bei \u00c4nderung bestehender Vertr\u00e4ge ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><strong>2. Liefertermin, Verz\u00f6gerungsschaden<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der vereinbarte Liefertermin bzw. eine vereinbarte Lieferfrist ist stets verbindlich. Vorab- oder Teillieferungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bestellers zul\u00e4ssig. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Annahmeerkl\u00e4rung des Auftragnehmers an LST.<\/p>\n<p>2.2 F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen (auch Nachlieferungen) kommt es auf den Eingang bei der von LST angegebenen Empfangsstelle an. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage, sowie von Leistungen \u2013auch Mangelbeseitigungen\u2013kommt es auf deren Abnahme an.<\/p>\n<p>2.3 Bei erkennbarer Verz\u00f6gerung einer Lieferung oder Leistung gem\u00e4\u00df 2.2 ist der Besteller unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>2.4 Erbringt der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht am vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Lieferfrist oder ger\u00e4t er anderweitig in Verzug, so bestimmen sich die Rechte von LST \u2013 insbesondere auf R\u00fccktritt und Schadensersatz \u2013nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelung unter nachfolgend Ziff. 2.5 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2.5 Ist der Auftragnehmer in Verzug ist LST berechtigt, f\u00fcr den Zeitraum des Verzuges je Kalendertag 0,1%, h\u00f6chstens jedoch 5% der Gesamtauftragssumme als Verz\u00f6gerungsschaden zu berechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Verzug nicht zu vertreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verz\u00f6gerungsschadens bleibt LST vorbehalten. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass LST ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Beweislast f\u00fcr fehlendes Vertreten liegt beim Auftragnehmer.<\/p>\n<p>2.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Abdeckung des Risikos eines Verz\u00f6gerungsschadens ausreichend zu versichern und dies dem Besteller auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>3. Erf\u00fcllungsort, Gefahr\u00fcbergang, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Erf\u00fcllungsort ist mangels anderweitiger Bestimmung im Vertrag (z.B. angegebene Versandanschrift) der Firmensitz von LST in Bremen (Bringschuld).<\/p>\n<p>3.2 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit dem Eingang bei der vom Besteller angegebenen Versandanschrift \u00fcber, bei Lieferungen und Leistungen mit Aufstellung oder Montage mit erfolgreicher Abnahme. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>3.3 Die \u00dcbereignung der Ware an LST erfolgt sp\u00e4testens mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Preises. Ausgeschlossen sind alle Formen des erweiterten oder verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehaltes, sodass ein vom Auftragnehmer ggf. wirksam erkl\u00e4rter Eigentumsvorbehalt nur bis zur Bezahlung der an LST gelieferten Ware und f\u00fcr diese gilt.<\/p>\n<p><strong>4. Wareneingangskontrolle<\/strong><\/p>\n<p>Eine Wareneingangskontrolle findet durch LST nur im Hinblick auf \u00e4u\u00dferlich erkennbare M\u00e4ngel statt. Derartige M\u00e4ngel wird LST unverz\u00fcglich r\u00fcgen. LST beh\u00e4lt sich vor, eine weitergehende Wareneingangspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Im Weiteren r\u00fcgt LST M\u00e4ngel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsablaufs festgestellt werden. Der Auftragnehmer verzichtet insofern auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n<p><strong>5. Preise, Versand<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Vereinbarte Preise sind Festpreise.<\/p>\n<p>5.2 Die Liefergegenst\u00e4nde sind sachgem\u00e4\u00df zu verpacken und zu versenden. Verpackungs- und Versandvorschriften sind einzuhalten. Jeder Lieferung sind Lieferscheine oder Packzettel beizuf\u00fcgen. In allen Schriftst\u00fccken sind die Bestellnummer und die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen des Bestellers anzugeben. Der Versand ist dem Besteller sofort anzuzeigen.<\/p>\n<p>5.3 Die Kosten f\u00fcr Verpackung und Versand gehen, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>5.4 Kosten einer Versicherung der Ware, insbesondere einer Speditionsversicherung, werden von LST nicht \u00fcbernommen. Die im Zusammenhang mit der Einhaltung von Lieferterminen entstehenden Mehrkosten f\u00fcr beschleunigte Bef\u00f6rderungen sind vom Auftragnehmer zu tragen.<\/p>\n<p><strong>6. Rechnungen, Zahlungen, Abtretungsverbot<\/strong><\/p>\n<p>6.1 In Rechnungen sind die Bestellnummer und die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen des Bestellers anzugeben. Rechnungszweitschriften sind entsprechend zu kennzeichnen. Wenn nicht anders vereinbart, werden Zahlungen innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlt LST innerhalb von 14 Tagen gew\u00e4hrt der Auftragnehmer 3% Skonto.<\/p>\n<p>6.2 Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgem\u00e4\u00df erstellten Rechnung beim Besteller, fr\u00fchestens jedoch mit der vollst\u00e4ndigen Erbringung der Lieferungen und Leistungen.<\/p>\n<p>6.3 Die Abtretung und Verpf\u00e4ndung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>6.4 Lieferungen und Leistungen erlangen durch Zahlungen des Bestellers keine Anerkennung auf vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Lieferung und Leistung. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>7. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>7.1 F\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte des Bestellers wegen M\u00e4ngeln der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von 3 Jahren, sofern durch Gesetz oder Vertrag keine l\u00e4ngeren Fristen vorgesehen sind. Die Frist beginnt mit Gefahr\u00fcbergang (3.2). Die 3- j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 I Abs. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht -insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013noch gegen LST geltend machen kann.<\/p>\n<p>7.2 Bei Feststellung von M\u00e4ngeln vor oder bei \u00dcbergang der Gefahr auf den Besteller, oder innerhalb der unter 6.1 genannten Frist hat der Auftragnehmer diese nach Wahl von LST auf eigene Kosten zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern und zu leisten. Dies gilt auch, sofern sich die Aufwendungen des Auftragnehmers dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. Der Auftragnehmer tr\u00e4gt die Gefahr und die Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung mangelhafter Liefergegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>7.3 Sollte der Auftragnehmer der Nacherf\u00fcllung innerhalb der von dem Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder die Nacherf\u00fcllung fehlschlagen, kann LST entsch\u00e4digungsfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktreten, eine Minderung des Preises verlangen, auf Kosten des Auftragnehmers die Nachbesserung oder Neulieferung selbst vornehmen oder vornehmen lassen und\/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.<\/p>\n<p>7.4 Ist es wegen einer besonderen Dringlichkeit unm\u00f6glich, dem Auftragnehmer eine Frist zur eigenen Abhilfe zu setzen, so ist der Besteller berechtigt, die M\u00e4ngel auch ohne Fristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beseitigen, beseitigen zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. Sonstige gesetzlich verankerte F\u00e4lle der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.5 Weitergehende, oder andere gesetzliche Anspr\u00fcche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unber\u00fchrt<\/p>\n<p><strong>8. Produzentenhaftung<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Ist der Auftragnehmer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er LST insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Verantwortungsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis haftet.<\/p>\n<p>8.2 W\u00e4hrend des Vertragsverh\u00e4ltnisses mit LST hat der Auftragnehmer auf seine Kosten eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen, aufrechtzuerhalten und auf Anforderung von LST nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>9. Unterauftragnehmer<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Die Beauftragung Dritter durch den Auftragnehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zul\u00e4ssig. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadenersatz zu verlangen.<\/p>\n<p>9.2 Sofern der Auftragnehmer vom Besteller die Zustimmung zur Weitervergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte erhalten hat, wird er die Unterauftragnehmer entsprechend der vertraglich vereinbarten Regelungen, insbesondere zu Hinweis- und Sorgfaltspflichten und zur Geheimhaltung, verpflichten.<\/p>\n<p><strong>10. Beistellungen (von Material, Werkzeugen, Formen) und Verarbeitung<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Vom Besteller dem Auftragnehmer \u00fcberlassene Gegenst\u00e4nde aller Art bleiben Eigentum des Bestellers. Der Auftragnehmer hat die Gegenst\u00e4nde unentgeltlich und getrennt zu lagern. Sie d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen verwendet werden.<\/p>\n<p>10.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuf\u00fchren sowie die \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde im \u00fcblichen Umfang gegen Zerst\u00f6rung und Verlust zu versichern und dies dem Besteller auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n<p>10.3 Sollte der Auftragnehmer seine Pflichten verletzen, so kann der Besteller die Herausgabe verlangen. Bei Verlust oder Wertminderung der Gegenst\u00e4nde hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.4 Soweit vom Besteller \u00fcberlassene Gegenst\u00e4nde vom Auftragnehmer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder umgebildet werden, gilt der Besteller als Hersteller. Im Falle einer Verbindung oder untrennbaren Vermischung mit anderen Gegenst\u00e4nden erwirbt der Besteller Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes, den die Gegenst\u00e4nde zur Zeit der Verbindung oder Vermischung hatten. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Gegenst\u00e4nde des Auftragnehmers als Hauptsache anzusehen sind, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer dem Besteller anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt, der Auftragnehmer verwahrt das Miteigentum f\u00fcr den Besteller.<\/p>\n<p><strong>11. Hinweis- und Sorgfaltspflichten<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Hat der Besteller den Auftragnehmer \u00fcber den Verwendungszweck der Lieferungen oder Leistungen unterrichtet, oder ist dieser Verwendungszweck f\u00fcr den Auftragnehmer auch ohne ausdr\u00fccklichen Hinweis erkennbar, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu informieren, falls die Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers nicht geeignet sind, diesen Verwendungszweck zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>11.2 Umst\u00e4nde, die die Einhaltung vereinbarter Liefertermine gef\u00e4hrden, sind dem Besteller zur Kl\u00e4rung des weiteren Vorgehens unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>11.3 Der Auftragnehmer hat dem Besteller \u00c4nderungen in Art und Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder in der konstruktiven Ausf\u00fchrung gegen\u00fcber bislang dem Besteller erbrachten gleichartigen Lieferungen und Leistungen unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Die \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung des Bestellers.<\/p>\n<p>11.4 Sollte der Auftragnehmer im Rahmen seiner Beauftragung mit eigenem Personal, oder nach vorheriger Genehmigung des Bestellers mit Dritten auf dem Gel\u00e4nde des Bestellers t\u00e4tig werden, so verpflichtet er sich zur Beachtung des Hausrechtes von LST.<\/p>\n<p>11.5 Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die Lieferungen und Leistungen den Umweltschutz-, Unfallverh\u00fctungs- und anderen Arbeitsschutzvorschriften, den sicherheitstechnischen Regeln, sowie allen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen. Der Auftragnehmer hat die f\u00fcr die einschl\u00e4gigen Lieferungen und Leistungen ma\u00dfgeblichen technischen Vorschriften, inklusive der DIN-Vorschriften, zu beachten.<\/p>\n<p><strong>12. Ersatzteile und Lieferbereitschaft<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Ersatzteile f\u00fcr den Zeitraum der gew\u00f6hnlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Liefergegenstandes zu angemessenen Bedingungen zu liefern bzw. sicherzustellen, dass die zur Ersatzteilfertigung ben\u00f6tigten Fertigungsmittel w\u00e4hrend des vorbenannten Zeitraumes vorhanden sind.<\/p>\n<p>12.2 Stellt der Auftragnehmer nach Ablauf der in 12.1. genannten Frist die Lieferung der Ersatzteile ein, so ist dem Besteller Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zu geben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber dar\u00fcber hinaus \u2013unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt -die Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zu geben, wenn er die Lieferung des Liefergegenstandes selbst einstellt.<\/p>\n<p><strong>13. Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer garantiert dem Besteller, dass keinerlei Schutzrechte \u2013insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patente, etc.\u2013der vertraglich vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Der Auftragnehmer h\u00e4lt den Besteller im Fall der von ihm zu vertretenden Schutzrechtsverletzung von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter frei; etwaige Prozesse f\u00fchrt er auf eigene Kosten bzw. erstattet dem Besteller etwaig entstandene Kosten.<\/p>\n<p><strong>14. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufm\u00e4nnische und technische Informationen, Unterlagen und Normen, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und ausschlie\u00dflich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen zu verwenden und ohne schriftliche Einwilligung des Bestellers nicht an Dritte weiterzugeben. An Abbildungen, Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausf\u00fchrungsanweisungen, Produktbeschreibungen etc. beh\u00e4lt sich LST das Eigentum und Urheberrecht vor.<\/p>\n<p>14.2 Der Auftragnehmer darf bei Angabe von Referenzen, oder bei Ver\u00f6ffentlichungen den Besteller oder dessen Marken nur nach dessen vorheriger schriftlicher Genehmigung nennen.<\/p>\n<p><strong>15. Sonderr\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/p>\n<p>Sollte ein Insolvenzantrag \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftragnehmers gestellt werden, so ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>16. Elektronischer Datenaustausch (EDI)<\/strong><\/p>\n<p>Vereinbaren LST und der Auftragnehmer den Austausch von elektronischen Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung, werden die Parteien schriftlich einen EDI-Rahmenvertrag abschlie\u00dfen. Existiert ein solcher Rahmenvertrag gilt im Kollisionsfall folgendes. Sind von der Kollision Regelungen zu Formvorschriften im Hinblick auf den Datenaustausch betroffen, Regelungen zu Sicherungspflichten oder Haftungsfragen, so gehen die Regelungen des EDI-Rahmenvertrages den hier getroffenen Regelungen vor. In sonstigen Kollisionsf\u00e4llen gehen die hier niedergelegten Regelungen vor.<\/p>\n<p><strong>17. Erg\u00e4nzende Bestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<p>17.1 Auch bei Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestellbedingungen oder von Teilen davon bleiben der Vertrag und diese Allgemeinen Bestellbedingungen in den \u00fcbrigen Teilen wirksam. Die Parteien verpflichten sich f\u00fcr diesen Fall, die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der urspr\u00fcnglichen Regelung am n\u00e4chsten kommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken der Regelungen.<\/p>\n<p>17.2 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.<\/p>\n<p>17.3 Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes[\/vc_column_text]<div class=\"grve-empty-space grve-height-1x\" style=\"\"><\/div><div class=\"grve-element grve-align-left\"><a href=\"https:\/\/www.lst-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/AGB-Einkauf.pdf\" title=\"AGB Download\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" class=\"grve-btn grve-btn-extrasmall grve-square grve-bg-primary-2 grve-bg-hover-black\"><span><i class=\"fas fa-file-pdf\"><\/i>Download AGB<\/span><\/a><\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row disable_element=&#8221;yes&#8221;][vc_column]<h1 class=\"grve-element grve-title grve-align-left grve-h3\" style=\"\"><span>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/h1>[vc_column_text]Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der LST GmbH, Kirchweg 214, D-28199 Bremen<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Unseren s\u00e4mtlichen Lieferungen und Leistungen liegen allein nachstehende Bedingungen zugrunde. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben keine Geltung. \u00c4nderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdr\u00fccklich und schriftlich getroffen werden. Von einer gleichwie gearteten Teilunwirksamkeit unserer Bedingungen bleibt die Wirksamkeit des \u00fcbrigen Teiles unserer Bedingungen unber\u00fchrt. M\u00fcndliche Abreden sind unwirksam. Alle Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Im \u00fcbrigen gelten unsere jeweiligen schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigungen. Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmen und juristischen Personen &#8211; Sie finden keine Anwendung gegen\u00fcber Verbrauchern.<\/p>\n<p><strong>2. Preise und Zahlungen<\/strong><\/p>\n<p>Unsere Preise verstehen sich ab Werk in D, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt am Versandtag. Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen sind binnen 15 Tagen, ab Rechnungsstellung mit 2% Skonto, sp\u00e4testens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. F\u00fcr Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen wir Vorauszahlungen unserer Lieferung verlangen. Bei versp\u00e4teter Zahlung steht es uns frei Verzugszinsen zu berechnen, n\u00e4mlich in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Die Geltendmachung dar\u00fcber hinausgehender Verz\u00f6gerungssch\u00e4den bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Hieraus entstehende Kosten sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar zu bezahlen. Unserem Kunden ist es nicht gestattet, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und\/oder Aufrechnung, gleich aus welchem Grund, geltend zu machen. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, oder wird gegen Ihn ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eingeleitet, werden unsere auch etwa durch Wechselannahme- gestundeten Forderungen s\u00e4mtlicher bestehender Vertr\u00e4ge in vollem Umfang sofort f\u00e4llig. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>Von uns angegebene Lieferzeiten werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten, binden uns jedoch nicht. Wir sind insbesondere erst dann zur T\u00e4tigkeit verpflichtet, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. Bei h\u00f6herer Gewalt, auch im Falle Materialmangels bei uns oder unseren Zulieferanten, sowie bei Betriebsst\u00f6rungen, gleich welcher Art, sind wir von der Lieferverpflichtung frei und berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Angaben \u00fcber Ma\u00dfe, Gewichte und Leistungen etc. sind nur ann\u00e4hernd g\u00fcltig, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich zugesichert wurden. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verz\u00f6gert, so hat er beginnend mit dem auf die Anzeige der Versandbereitschaft folgenden Monat die Lagerkosten zu tragen, bei Lagerung in unserem Werk jedoch mindestens 1\/2% des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat. Weiterhin sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden 14 t\u00e4tigen Abnahmefrist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Kunden mit daraus entstehenden Kosten, gegebenenfalls Verlustbetr\u00e4gen, zu belasten.<\/p>\n<p><strong>4. R\u00fccklieferungen<\/strong><\/p>\n<p>R\u00fccklieferungen aus welchem Grund auch immer k\u00f6nnen nur nach vorheriger Zustimmung von uns akzeptiert werden. Die Lieferung ist sachgem\u00e4\u00df zu verpacken und die Frachtkosten gehen zu Lasten des R\u00fccksenders. Werden mit unserem Einverst\u00e4ndnis Waren oder Leistungen aus von uns nicht verschuldeten Gr\u00fcnden zur\u00fcckgegeben oder umgetauscht, so m\u00fcssen wir 80% des Warenwertes &#8211; mindestens jedoch 250,- D &#8211; zur Abdeckung der entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Sonderanfertigungen und modifizierte Teile sowie besch\u00e4digte Waren\/Leistungen sind von der R\u00fcckgabe oder vom Umtausch ausgenommen.<\/p>\n<p><strong>5. Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<p>Unseren Angeboten oder Lieferungen beiliegende Abbildungen, Lichtbilder, Zeichnungen etc. bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen ohne unser vorheriges schriftliches Einverst\u00e4ndnis weder vervielf\u00e4ltigt, verwertet, noch Dritten in irgendeiner Form zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>6. Gefahren\u00fcbergang und Entgegennahme<\/strong><\/p>\n<p>Die Gefahr geht &#8211; auch bei &#8220;Franko&#8221;-Lieferung &#8211; mit dem Verlassen der Lieferteile aus unserem Fabrikgel\u00e4nde, bei Verz\u00f6gerung in Folge von uns nicht zu vertretenden Umst\u00e4nden oder Wunsch des Kunden im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df \u00a7 455 BGB mit folgenden Erweiterungen:<br \/>\na. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch f\u00fcr zuk\u00fcnftig entstehende Forderungen aus dem vorliegenden Vertrag. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis f\u00fcr bestimmte, von unserem Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einl\u00f6sung als Tilgung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden, der Saldo gezogen und dieser anerkannt ist.<br \/>\nb. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB durch Verarbeitung und\/oder Bearbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. In diesem Falle steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Vorbehaltswarenwertes zu den anderen verbundenen Gegenst\u00e4nden im Zeitpunkt der Verbindung zu. Der ver- und\/oder bearbeitete Liefergegenstand dient zu unserer Sicherung in H\u00f6he unseres Miteigentumsanteils. Der Kunde ist verpflichtet, dem Eigent\u00fcmer der anderen Sache von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben. Die neue Sache darf ihrerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter ver\u00e4u\u00dfert werden.<br \/>\nDie Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleich ob unver\u00e4ndert be- und\/oder verarbeitet bzw. verbunden und unabh\u00e4ngig von der Abnehmerzahl, w\u00e4ren bereits jetzt in H\u00f6he der den Lieferungsgegenst\u00e4nden entsprechend den Rechnungsbetr\u00e4gen an uns abgetreten.<br \/>\nDer Kunde ist lediglich zum Weiterverkauf, zur Be- und\/oder Verarbeitung, sowie zur Verbindung der Liefergegenst\u00e4nde erm\u00e4chtigt. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde zur Sicherheit zu \u00fcbereignen oder zu verpf\u00e4nden. Er hat uns \u00fcber zwangsvollstreckungsrechtliche Pf\u00e4ndungen oder andere Beeintr\u00e4chtigungen unserer Sachen und Rechte durch Dritte unverz\u00fcglich zu informieren.<br \/>\nTrotz der Abtretung ist der Kunde neben uns zur Forderungseinziehung erm\u00e4chtigt. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der Kunde ist jedoch auf unser jederzeitiges Verlangen verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Hiervon bleibt unser Recht, die Forderungsabtretung den Drittschuldner bekanntzugeben, unber\u00fchrt.<br \/>\nDer Kunde verzichtet auf den Einwand der Vereinbarung eines Abtretungsverbots zwischen ihm und dem Drittabnehmer. Er verpflichtet sich, mit Drittabnehmern unserer Ware ein Abtretungsverbot nicht zu vereinbaren.<br \/>\nc. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen, die uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden zustehen, geht das Eigentum an unserer Vorbehaltsware und gehen die abgetretenen Forderungen ohne weiteres auf den Kunden \u00fcber. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu versichernde Forderung um 50% \u00fcbersteigt. Sicherungen gleich welcher Art, f\u00fcr aus anderen Rechtsgr\u00fcnden als aus Waren- lieferungenantstandenen und damit zusammenh\u00e4ngenden Forderungen, wie z. B. Zinsen und Kosten, dienen bei Erf\u00fcllung dieser Forderung als Sicherheit f\u00fcr unsere Anspr\u00fcche aus Warenlieferungen.<\/p>\n<p><strong>8. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>Falls der Kunde aus sofort erkennbaren M\u00e4ngeln Anspr\u00fcche gegen uns abzuleiten beabsichtigt, hat er uns dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen aus nicht fristgerechter Lieferung oder sonstiger positiver Vertragsverletzung ist ausgeschlossen. Dies gilt nur insoweit, als weder uns, noch unseren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zu Last fallen. Das gleiche gilt f\u00fcr Schadenersatzsanspr\u00fcche, Wandelungs- und Minderungsrecht f\u00fcr Folgesch\u00e4den jeglicher Art, gleichg\u00fcltig auf welcher Ursache sie beruhen. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche abzutreten. Die Gew\u00e4hrleistungszeit bel\u00e4uft sich grunds\u00e4tzlich auf ein Jahr. Ergibt unsere Pr\u00fcfung, da\u00df die Reklamation unbegr\u00fcndet ist oder nicht zu unseren Lasten geht, erfolgen Nachbesserungen oder Ersatzlieferung gegen Berechnung der anfallenden Aufwendungen bzw. des urspr\u00fcnglichen Preises unter Zugrundelegung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Reparaturkosten Dritter werden von uns nicht anerkannt.<\/p>\n<p><strong>9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden Bremen. Dies gilt auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen. Auf Vertragsbeziehungen mit ausl\u00e4ndischen Kunden findet deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>Bremen, den 01. Februar 2008[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Allgemeine Bestellbedingungen F\u00fcr den Einkauf von Waren und Werklieferungsvertr\u00e4ge \/ Inland Stand: 01.01.2020 1. Allgemeines 1.1 Nachstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung auch f\u00fcr k\u00fcnftige-Vertr\u00e4ge zwischen der Lloyd Systemtechnik GmbH (nachfolgend LST ) als Besteller und dem Auftragnehmer \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung von Waren, ohne R\u00fccksicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-499","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/499","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=499"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/499\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1090,"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/499\/revisions\/1090"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lst-bremen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=499"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}